Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2012 aufgehoben
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§ 4 - Erdölbevorratungsgesetz (ErdölBevG)

neugefasst durch B. v. 06.04.1998 BGBl. I S. 679; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 16.01.2012 BGBl. I S. 74
Geltung ab 01.04.1988; FNA: 754-5 Energieversorgung
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§ 4 Aufteilung der Bestände


§ 4 wird in 3 Vorschriften zitiert

Der Erdölbevorratungsverband kann seine Bevorratungspflicht auch durch die Bevorratung mit Erdöl oder Halbfertigerzeugnissen erfüllen. Diese Bestände werden auf die einzelnen Erzeugnisgruppen des § 3 Abs. 1 nach dem Schlüssel des § 3 Abs. 5 angerechnet. Die Aufteilung der Bestände auf Erdöl und Halbfertigerzeugnisse einerseits und die in § 3 Abs. 1 genannten Gruppen von Erdölerzeugnissen andererseits soll so erfolgen, daß die Vorräte innerhalb der in § 29 Abs. 4 genannten Fristen dem Verbrauch zugeführt werden können. Das Nähere bestimmt der Beirat durch Richtlinien.

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Zitierungen von § 4 ErdölBevG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 ErdölBevG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ErdölBevG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 36 ErdölBevG Anpassung der Vorratshöhe (vom 08.11.2006)
... 3 vorgesehenen Dauer zu verkürzen oder zu verlängern, 2. eine von § 4 abweichende Anrechnung der dort bezeichneten Vorräte ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung über die Erfüllung der Vorratspflicht mit Beständen an Erdöl und Erdölerzeugnissen, die in Belgien lagern
V. v. 22.02.1972 BGBl. I S. 254; aufgehoben durch Artikel 66 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Eingangsformel EÖlBBELV
... Grund des § 4 Abs. 2 und des § 9 Abs. 4 des Gesetzes über Mindestvorräte an ...

Verordnung über die Erfüllung der Vorratspflicht mit Beständen an Erdöl, Halbfertig- und Erdölerzeugnissen, die in den Niederlanden lagern
V. v. 04.03.1971 BGBl. I S. 180; aufgehoben durch Artikel 65 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Eingangsformel EÖlBNLDV
... Grund des § 4 Abs. 2 und des § 9 Abs. 4 des Gesetzes über Mindestvorräte an ...


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