Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung § 1 MarktAngV vom 01.11.2007

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 1 MarktAngV, alle Änderungen durch Artikel 1 1. MarktAngVÄndV am 1. November 2007 und Änderungshistorie der MarktAngV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

§ 1 MarktAngV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.11.2007 geltenden Fassung
§ 1 MarktAngV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.11.2007 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 24.10.2007 BGBl. I S. 2498
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 1 Anwendungsbereich


(Text alte Fassung)

Diese Verordnung ist anzuwenden auf Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 37i des Wertpapierhandelsgesetzes und Anzeigen nach § 37m des Wertpapierhandelsgesetzes.

(Text neue Fassung)

Diese Verordnung ist anzuwenden auf Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 37i des Wertpapierhandelsgesetzes.

 (keine frühere Fassung vorhanden)