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§ 2 - Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern im Ausgleichsjahr 1993 (1. FinAusglG1993DV k.a.Abk.)

§ 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1993 in Kraft.

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