§ 70 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
Artikel 6 EHUG Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung ... Bundesanzeiger" ersetzt. 4. In § 63 wird jeweils die Angabe „§ 70 Abs. 1" durch die Angabe „§ 70 Abs. 1 Satz 2" ersetzt. 5. In ... In § 63 wird jeweils die Angabe „§ 70 Abs. 1" durch die Angabe „§ 70 Abs. 1 Satz 2" ersetzt. 5. In § 66 Abs. 1 wird die Angabe „§ 70 ... 70 Abs. 1 Satz 2" ersetzt. 5. In § 66 Abs. 1 wird die Angabe „§ 70 Abs. 1" durch die Angabe „§ 70 Abs. 1 Satz 1" ersetzt. 6. § ... In § 66 Abs. 1 wird die Angabe „§ 70 Abs. 1" durch die Angabe „§ 70 Abs. 1 Satz 1" ersetzt. 6. § 70 Abs. 1 wird wie folgt geändert: ... Abs. 1" durch die Angabe „§ 70 Abs. 1 Satz 1" ersetzt. 6. § 70 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „der ...
Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)
G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 10
Artikel 4 TUG Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung ... 66 (weggefallen) § 67 (weggefallen)". c) Die Angabe zu § 70 wird wie folgt gefasst: „§ 70 (weggefallen)". d) Die ... c) Die Angabe zu § 70 wird wie folgt gefasst: „§ 70 (weggefallen)". d) Die Angabe zur Überschrift des Dritten Kapitels wird wie ... aufgehoben. 4. Die §§ 63 bis 67 werden aufgehoben. 5. § 70 wird aufgehoben. 6. Die Überschrift des Dritten Kapitels wird wie folgt ...
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