Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Zuschussverordnung
V. v. 30.03.2010 BGBl. I S. 339
Artikel 1 KDVZuschVÄndV ... 2009 (GMBl S. 783) in der jeweils geltenden Fassung entsprechend." 3. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Übergangsregelung Hat der ... entsprechend." 3. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Übergangsregelung Hat der anerkannte Kriegsdienstverweigerer seinen Dienst vor ...
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