Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 10.04.2017 aufgehoben
§ 9 Geltungsbereich
Die Berechtigungsnachweise berechtigen zum Bezug bewirtschafteter Erzeugnisse im Geltungsbereich dieser Verordnung.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5461/a74884.htm