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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 10.04.2017 aufgehoben
Anlage - Ernährungsbewirtschaftungsverordnung (EBewiV)
V. v. 10.01.1979 BGBl. I S. 52; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 04.04.2017 BGBl. I S. 772
Geltung ab 01.02.1979; FNA: 780-3-2 Organisation der Landwirtschaft
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Geltung ab 01.02.1979; FNA: 780-3-2 Organisation der Landwirtschaft
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Anlage (zu § 1 Abs. 1) Bewirtschaftete Erzeugnisse
- 1.
- Getreide (Roggen, Weizen, Gerste, Hafer, Mais, Buchweizen, Dinkel, Hirse und Reis) und die zur menschlichen Ernährung geeigneten Erzeugnisse hieraus, insbesondere
- a)
- Mehl, Grieß, Dunst, Backschrot,
- b)
- Backwaren (Brot, Kleingebäck, Feinbackwaren, Dauerbackwaren),
- c)
- Teigwaren,
- d)
- Graupen, Flocken, Nährmittel, Kaffee-Ersatzmittel;
- 2.
- Hülsenfrüchte (Bohnen, Erbsen, Linsen) und die zur menschlichen Ernährung geeigneten Erzeugnisse hieraus;
- 3.
- Kartoffeln und die zur menschlichen Ernährung geeigneten Erzeugnisse hieraus;
- 4.
- Zuckerrüben, Zuckerarten aus Zuckerrüben, Zuckerrohr, Stärke oder stärkehaltigen Erzeugnissen; Kunsthonig, Speisesirup, Roh- und Füllmassen, Süßwaren (Schokolade, Schokoladewaren, Zuckerwaren), Fruktose, Mannit, Sorbit und Xylit;
- 5.
- Rinder, Schweine, Schafe, Pferde, Hühner (außer Zwerghühnern), Enten, Gänse und Puten sowie Fleisch und zur menschlichen Ernährung geeignete Innereien dieser Tiere und die zur menschlichen Ernährung geeigneten Fleischerzeugnisse;
- 6.
- Hühnereier (außer Eier von Zwerghühnern) und Eiprodukte;
- 7.
- zur menschlichen Ernährung geeignete Seefische und daraus hergestellte Fischwaren;
- 8.
- Ölfrüchte und Ölsaaten; Ölkuchen und Ölschrote;
- 9.
- zur menschlichen Ernährung geeignete Öle und Fette pflanzlicher und tierischer Herkunft, auch in rohem oder unverarbeitetem Zustand;
- 10.
- Milch (Kuhmilch) und zur menschlichen Ernährung geeignete Milcherzeugnisse;
- 11.
- Gemüse- und Obstkonserven sowie sonstige haltbar gemachte Zubereitungen aus Gemüse oder Früchten;
- 12.
- Futtermittel außer Silage und wirtschaftseigenem Grünfutter.
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