Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
- 6.
- Beurteilen und Einsetzen von Werk- und Hilfsstoffen,
- 7.
- Entwickeln von Modellen,
- 8.
- Zuschneiden und Stanzen,
- 9.
- Vorrichten,
- 10.
- Steppen,
- 11.
- Vorbereiten von Bodenteilen,
- 12.
- Montieren von Schuhen,
- 13.
- Sichern von Qualitätsstandards.