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§ 1 - Ernährungssicherstellungsgesetz (ESG)

neugefasst durch B. v. 27.08.1990 BGBl. I S. 1802; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 04.04.2017 BGBl. I S. 772
Geltung ab 11.10.1968; FNA: 780-3 Organisation der Landwirtschaft
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§ 1 Sicherstellung für Verteidigungszwecke



(1) Um die für Zwecke der Verteidigung, insbesondere zur Deckung des Bedarfs der Zivilbevölkerung und der Streitkräfte erforderliche Versorgung mit Erzeugnissen der Ernährungs- und Landwirtschaft sowie der Forst- und Holzwirtschaft (Erzeugnisse) sicherzustellen, können durch Rechtsverordnung Vorschriften erlassen werden über

1.
den Anbau von Nutzpflanzen und die Haltung von Tieren;

2.
die Gewinnung, die Herstellung, die Erfassung, die Ablieferung, die Lieferung, den Bezug, die Zuteilung, die Verwendung, die Verlagerung, die zeitliche und räumliche Lenkung, die Bearbeitung, die Verarbeitung, die Verpackung und die Kennzeichnung der Erzeugnisse;

3.
die Verwendung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten, Treibstoffen, Brennstoffen, Düngemitteln, Pflanzenschutzmitteln sowie sonstiger Betriebsmittel für die land- und forstwirtschaftliche Erzeugung;

4.
die Zuteilung von Waren der gewerblichen Wirtschaft, die ausschließlich als Betriebsmittel im Sinne der Nummer 3 für die land- und forstwirtschaftliche Erzeugung dienen oder zu diesem Zweck von den nach dem Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft sowie des Geld- und Kapitalverkehrs zuständigen Behörden freigegeben worden sind;

5.
die Verwendung von Produktionsmitteln in Betrieben der Ernährungswirtschaft;

6.
die Veranlagung der Erzeuger zur Ablieferung;

7.
die Selbstversorgung;

8.
die Beschaffenheit der Erzeugnisse;

9.
das Verbot der gewerbsmäßigen Abgabe der Erzeugnisse für höchstens 48 Stunden;

10.
die Festsetzung von Preisen, Kostensätzen, Handelsspannen, Bearbeitungs- und Verarbeitungsspannen sowie Zahlungs- und Lieferungsbedingungen für Erzeugnisse;

11.
die vorübergehende Aufrechterhaltung, Umstellung und Eröffnung von Betrieben der Ernährungswirtschaft.

(2) Absatz 1 gilt nicht

1.
für die Bearbeitung, die Verarbeitung, die Zuteilung, die Lieferung, den Bezug und die Verwendung von Erzeugnissen der Ernährungs- und Landwirtschaft, die ausschließlich zur Herstellung von Waren der gewerblichen Wirtschaft dienen oder zu diesem Zweck von den nach diesem Gesetz zuständigen Behörden freigegeben worden sind;

2.
für die Verarbeitung und die gewerbliche Verwendung von Erzeugnissen der Forst- und Holzwirtschaft sowie die Zuteilung und den Bezug solcher Erzeugnisse zum Zwecke der Verarbeitung oder gewerblichen Verwendung.



 

Zitierungen von § 1 ESG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 ESG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ESG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 ESG Voraussetzungen und Grenzen der Sicherstellung
... Rechtsverordnungen nach § 1 dürfen nur erlassen werden, 1. um eine Gefährdung der Versorgung ... möglichst wenig beeinträchtigt wird. (3) Rechtsverordnungen nach § 1 Abs. 1 dürfen nur nach Maßgabe des Artikels 80a des Grundgesetzes angewandt ...
§ 5 ESG Ermächtigung für Buchführungs-, Melde- und Auskunftspflichten
... Rechtsverordnungen können zu den in § 1 genannten Zwecken hinsichtlich der Erzeugnisse und Waren, über die nach § 1 Vorschriften ... in § 1 genannten Zwecken hinsichtlich der Erzeugnisse und Waren, über die nach § 1 Vorschriften erlassen werden können, sowie hinsichtlich der Leistungsfähigkeit von ... sowie der Forst- und Holzwirtschaft zur Vorbereitung von Rechtsverordnungen nach § 1 Abs. 1 begründet ...
§ 6 ESG Vorratshaltung
... der in § 4 genannten Erzeugnisse erlassen werden, soweit dies für die in § 1 bezeichneten Zwecke erforderlich ist. § 2 Abs. 2 ist anzuwenden. (2) Absatz 1 ... für die Lagerung und Vorratshaltung von sächlichen Betriebsmitteln im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 3 durch land- und forstwirtschaftliche Betriebe. (3) Absatz 1 gilt ...
§ 7 ESG Rechtsverordnungen (vom 08.09.2015)
... Rechtsverordnungen nach den §§ 1 , 5 und 6 erläßt die Bundesregierung. Die Bundesregierung kann diese Befugnis durch ... (Bundesministerium) übertragen. (2) Rechtsverordnungen nach den §§ 1 , 5 und 6 erläßt das Bundesministerium unter der Voraussetzung des § 2 Abs. 3. Es ... Befugnis, übertragen. Die Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1, 2, 8 und 11 kann auf die Landesregierungen nur im Einvernehmen mit dem ... übertragen werden. Die Befugnis zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 10 kann auf die Landesregierungen nur im Einvernehmen mit dem Bundesministerium ... Bundesministeriums oder der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1, 2, 8 und 11 bedürfen des Einvernehmens mit dem Bundesministerium für ... Bundesministeriums oder der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung nach § 1 Abs. 1 Nr. 10 bedürfen des Einvernehmens mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und ...
§ 8 ESG Zustimmungsbedürftigkeit der Rechtsverordnungen
... Rechtsverordnungen der Bundesregierung oder des Bundesministeriums nach § 1 bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates, wenn ihre Geltung auf längstens sechs ... der Voraussetzung des § 2 Abs. 3 bedürfen Rechtsverordnungen nach den §§ 1 , 5 und 6 nicht der Zustimmung des Bundesrates oder ...
§ 9 ESG Geltungsdauer der Rechtsverordnungen
... Befristete Rechtsverordnungen nach den §§ 1 , 5 und 6, die bei Eintritt der Voraussetzung des § 2 Abs. 3 in Kraft sind, gelten unbefristet ... auf Grund dieses Gesetzes sind aufzuheben, soweit ihre Fortgeltung für die in § 1 bezeichneten Zwecke nicht mehr erforderlich ist. Rechtsverordnungen der Bundesregierung oder des ...
§ 10 ESG Ausführung des Gesetzes
... Rechtsverordnungen nach § 1 und Rechtsverordnungen nach den §§ 5 und 6 für die in § 1 bezeichneten Zwecke ... nach § 1 und Rechtsverordnungen nach den §§ 5 und 6 für die in § 1 bezeichneten Zwecke werden von den Ländern einschließlich der Gemeinden und ... sie in bundeseigener Verwaltung ausgeführt werden, soweit dies für die in § 1 genannten Zwecke erforderlich ist. (2) Die Landesregierungen können bestimmen, ... der Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände Maßnahmen für die in § 1 genannten Zwecke ergriffen werden sollen. (4) Soweit dieses Gesetz oder die auf Grund ... der Gemeinde oder des Gemeindeverbandes. (6) In Rechtsverordnungen nach § 1 und in Rechtsverordnungen nach den §§ 5 und 6 für die in § 1 genannten Zwecke ... nach § 1 und in Rechtsverordnungen nach den §§ 5 und 6 für die in § 1 genannten Zwecke kann die Zuständigkeit zur Ausführung dieser Verordnungen geregelt und ...
§ 14 ESG Mitwirkung von Vereinigungen
... In Rechtsverordnungen nach den §§ 1 , 5 und 6 kann bestimmt werden, daß 1. Verbände und ... sich bei der Durchführung von einzelnen Aufgaben, die sie für die in den §§ 1 , 5 und 6 genannten Zwecke auf Grund dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes erlassener ...
§ 15 ESG Vorbereitung des Vollzugs
... Voraussetzungen zur Durchführung der Maßnahmen zu schaffen, die für die in § 1 Abs. 1 bezeichneten Zwecke erforderlich ...
§ 16 ESG Auskünfte
... sowie forst- und holzwirtschaftlicher Betriebe, zu erteilen, soweit dies für die in § 1 bezeichneten Zwecke erforderlich ist. (2) Die von den zuständigen Behörden ... 1 und 2 genannten Angaben auf Verlangen zu übermitteln, wenn dies für den in § 1 bezeichneten Zweck, insbesondere auch für Vorsorgemaßnahmen nach § 15, ... 1, 2 und 4 erlangten Kenntnisse und Unterlagen dürfen nicht für andere als die in § 1 genannten Zwecke verwendet ...
§ 22 ESG Zuwiderhandlung gegen Sicherstellungsmaßnahmen
... vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift einer auf Grund der §§ 1 , 5 und 6 erlassenen Rechtsverordnung oder gegen eine auf Grund einer solchen Rechtsverordnung ...
§ 25 ESG Zuständige Verwaltungsbehörde
... bestimmte Stelle; 2. bei Zuwiderhandlungen gegen eine nach den §§ 1 , 5 oder 6 erlassene Rechtsverordnung oder gegen eine auf Grund einer solchen Rechtsverordnung ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Verordnung zur Änderung der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung und zur Aufhebung der Landwirtschafts-Veranlagungsverordnung
V. v. 01.03.2012 BGBl. I S. 413
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Ernährungsbewirtschaftungsverordnung (EBewiV)
V. v. 10.01.1979 BGBl. I S. 52; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 04.04.2017 BGBl. I S. 772
Eingangsformel EBewiV
... Grund des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5, 7 bis 9 und 11, der §§ 2 und 7 Abs. 1 Satz 1, des § 10 Abs. ...
§ 5 EBewiV Ermächtigung
... wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 11 des Ernährungssicherstellungsgesetzes zu ...
§ 16 EBewiV Sachliche Zuständigkeit
... Verfügungen. (3) Für die Ausführung einer Rechtsverordnung nach § 1 Abs. 1 Nr. 11 des Ernährungssicherstellungsgesetzes sind die Bezirksernährungsämter ...
§ 40 EBewiV Inkrafttreten
... folgenden Kalendermonats in Kraft. (2) Sie darf mit Ausnahme des § 1 Abs. 4, § 3 Abs. 4, §§ 5, 13 Abs. 1, § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 3, ...

Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung (EWMV)
V. v. 01.12.1994 BGBl. I S. 3674; aufgehoben durch § 9 V. v. 10.10.2006 BGBl. I S. 2214
§ 5 EWMV
... genannten Zweck und 2. für den in § 1 Abs. 1 des Ernährungssicherstellungsgesetzes genannten ...

Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung (EWMV)
V. v. 10.10.2006 BGBl. I S. 2214; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 04.04.2017 BGBl. I S. 772
§ 5 EWMV Zweck der Erhebung
... 1 des Ernährungsvorsorgegesetzes genannten Zweck und 2. für den in § 1 Abs. 1 des Ernährungssicherstellungsgesetzes genannten Zweck.  ...

Landwirtschafts-Veranlagungsverordnung (LwVeranlV)
V. v. 26.04.1983 BGBl. I S. 491; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 01.03.2012 BGBl. I S. 413
Eingangsformel LwVeranlV
... Grund des § 1 Abs. 1 Nr. 2, 6 und 7, der §§ 2, 5, 7 Abs. 1 Satz 1, des § 10 Abs. 1 Satz 2 sowie ...