§ 14 Einnahmen zur Verringerung der Miete oder Belastung
Bei der Ermittlung des Jahreseinkommens bleiben Leistungen Dritter zur Bezahlung der Miete oder zum Ausgleich der Belastung sowie Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung eines Teils des Wohnraums, für den Wohngeld beantragt wird, außer Betracht.
interne Verweise§ 35 WoGG ... Beträge und die dafür maßgebenden Umstände (§§ 12 bis 14 ) sowie das monatliche Gesamteinkommen; im Fall eines nach § 1 Abs. 2 vom Wohngeld ...
Zitat in folgenden NormenPflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG)
G. v. 26.05.1994 BGBl. I S. 1014, 2797; zuletzt geändert durch Artikel 57 Abs. 33 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
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