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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2008 aufgehoben
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Anlage 6 - Wohngeldgesetz (WoGG)
neugefasst durch B. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 2029, 2797; aufgehoben durch Artikel 6 G. v. 24.09.2008 BGBl. I S. 1856
Geltung ab 01.01.1981; FNA: 8601-1 Ergänzende Vorschriften zum SGB
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Geltung ab 01.01.1981; FNA: 8601-1 Ergänzende Vorschriften zum SGB
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Anlage 6 Wohngeld für vier zum Haushalt rechnende Familienmitglieder
Anlage 6 wird in 1 Vorschrift zitiert
(siehe BGBl. I 2005 S. 2072 - 2087)
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Zitierungen von Anlage 6 WoGG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 6 WoGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WoGG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 WoGG Höhe des Wohngeldanspruchs
... 2 berechnete monatliche Miet- oder Lastenzuschuss aus den diesem Gesetz beigefügten Anlagen 3 bis 7 (Wohngeldtabellen). (4) Für über zwölf zum Haushalt rechnende ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5492/a75335.htm