(1) Der Fortbildungsgang dauert mindestens 840 Unterrichtsstunden und gliedert sich in folgende Teile:
- 1.
- Allgemeine Grundlagen der Sozialberatung,
- 2.
- Spezielle Probleme der Sozialberatung.
(2) Der Teil "Allgemeine Grundlagen der Sozialberatung" dauert in der Regel mindestens 250 Stunden und umfaßt die Lerngebiete:
- 1.
- Grundlagen aus den Sozialwissenschaften,
- 2.
- Grundlagen aus der Rechts- und Verwaltungskunde.
(3) Der Teil "Spezielle Probleme der Sozialberatung" dauert in der Regel mindestens 590 Stunden und umfaßt die Lerngebiete:
- 1.
- Gesellschaftliche und rechtliche Probleme ausländischer Arbeitnehmer und ihrer Familien,
- 2.
- Kulturspezifische Situation ausländischer Arbeitnehmerfamilien,
- 3.
- Grundkenntnisse der pädagogischen Lernfelder,
- 4.
- Grundkenntnisse der Methoden und Organisationsformen der Sozialpädagogik und Sozialarbeit.