Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2009 aufgehoben
§ 5 Teilnahmebescheinigung
Über die regelmäßige Teilnahme an dem Fortbildungsgang ist eine Bescheinigung auszustellen.
interne Verweise§ 1 SozBerFortbV Anwendungsbereich ... ihre Familien kann die zuständige Stelle Fortbildungsgänge nach den §§ 3 bis 5 durchführen oder durchführen lassen. (2) Zum Nachweis von Kenntnissen, ...
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