Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2009 aufgehoben
Vierter Teil - Sozialberater-Fortbildungsverordnung (SozBerFortbV k.a.Abk.)
Vierter Teil Schlußvorschriften
§ 13 Letztmalige Anmeldung zum Fortbildungsgang
Eine Fortbildung nach dieser Verordnung kann nach dem 31. Dezember 2006 nicht mehr begonnen werden.
§ 14 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. September 1982 in Kraft.
Anlage
siehe BGBl. I 1982 S. 1021
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