Tools:
Update via:
Zitierungen von § 24 Sortenschutzgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24 SortG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SortG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 26 SortG Prüfung
... wenn die angegebene Sortenbezeichnung nicht eintragbar ist. Die §§ 24 und 25 gelten ...
§ 30 SortG Änderung der Sortenbezeichnung
... die Festsetzung der anderen Sortenbezeichnung und ihre Bekanntmachung gelten die §§ 24 , 25 und 28 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5511/v75603.htm