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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2021 aufgehoben
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§ 15 - Außenhandelsstatistikgesetz (AHStatGes)
G. v. 01.05.1957 BGBl. I S. 413; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 14.06.2021 BGBl. I S. 1751
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 7402-1 Außenhandelsstatistik
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Geltung ab 01.01.1964; FNA: 7402-1 Außenhandelsstatistik
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§ 15 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 10 Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales G. v. 25. April 2007 BGBl. I S. 594 m.W.v. 5. Mai 2007
Frühere Fassungen von § 15 AHStatGes
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 05.05.2007 | Artikel 10 Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 25.04.2007 BGBl. I S. 594 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 15 AHStatGes
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 AHStatGes verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AHStatGes selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
G. v. 25.04.2007 BGBl. I S. 594
Artikel 10 2. BMWiuBMASBBG Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes
... Die §§ 14 und 15 des Außenhandelsstatistikgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer ...
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