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Synopse aller Änderungen des AHStatGes am 05.05.2007
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 5. Mai 2007 durch Artikel 10 des 2. BMWiuBMASBBG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des AHStatGes.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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AHStatGes a.F. (alte Fassung) in der vor dem 05.05.2007 geltenden Fassung | AHStatGes n.F. (neue Fassung) in der am 05.05.2007 geltenden Fassung durch Artikel 10 G. v. 25.04.2007 BGBl. I S. 594 |
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(Text alte Fassung) § 14 | (Text neue Fassung)§ 14 (aufgehoben) |
Dieses Gesetz gilt nicht für den Warenverkehr mit den Währungsgebieten der Deutschen Mark der Deutschen Notenbank (DM-Ost). | |
§ 15 | § 15 (aufgehoben) |
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes. |
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