§ 17 Aufbaulehrgang
Der Aufbaulehrgang vertieft und ergänzt die im Grundlehrgang und im Praktikum I erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten der Anwärterinnen und Anwärter im Hinblick auf die Arbeitsweise des Verfassungsschutzes.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
V. v. 24.11.2006 BGBl. I S. 2676
Artikel 1 1. LAP-mDVerfSchVÄndV ... sowie die Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes." 6. In § 17 werden das Wort „Einführungslehrgang" durch das Wort „Grundlehrgang" ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5527/a75844.htm