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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 28.02.2019 aufgehoben
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§ 26 - Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst im Verfassungsschutz des Bundes (LAP-mDVerfSchV)
V. v. 15.10.2001 BGBl. I S. 2652; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 09.08.2019 BGBl. I S. 1221
Geltung ab 30.09.2001; FNA: 2030-7-4-1 Beamte
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Geltung ab 30.09.2001; FNA: 2030-7-4-1 Beamte
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§ 26 (weggefallen)
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst im Verfassungsschutz des Bundes V. v. 24. November 2006 BGBl. I S. 2676 m.W.v. 1. November 2006
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Frühere Fassungen von § 26 LAP-mDVerfSchV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.11.2006 (06.12.2006) | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst im Verfassungsschutz des Bundes vom 24.11.2006 BGBl. I S. 2676 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 26 LAP-mDVerfSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 26 LAP-mDVerfSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LAP-mDVerfSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
V. v. 24.11.2006 BGBl. I S. 2676
Artikel 1 1. LAP-mDVerfSchVÄndV
... gefasst: „§ 16 Grundlehrgang". b) Die Angabe zu § 26 wird wie folgt gefasst: „§ 26 (weggefallen)". c) Die ... b) Die Angabe zu § 26 wird wie folgt gefasst: „§ 26 (weggefallen)". c) Die Angabe zu § 27 wird wie folgt gefasst: ... durch die Angabe „Grund-" ersetzt. 11. Die §§ 26 bis 28 werden aufgehoben. 12. § 29 wird wie folgt geändert: a) In ...
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