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Zitierungen von § 3 Verordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei den bundesunmittelbaren Körperschaften mit Dienstherrnfähigkeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 BDGBuKBMinADV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BDGBuKBMinADV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in aufgehobenen Titeln
Verordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei den bundesunmittelbaren Körperschaften mit Dienstherrnfähigkeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung
V. v. 24.02.2003 BGBl. I S. 300; aufgehoben durch § 4 V. v. 13.07.2006 BGBl. I S. 1584
§ 4 BDGBuKBMinGSDV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... am 8. März 2003 in Kraft. Gleichzeitig treten § 1 Abs. 2, § 2 Nr. 2 und § 3 Nr. 2 der Verordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei den ...
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