Zitierungen von § 10 VersStG 2021

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 VersStG 2021 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VersStG 2021 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10c VersStG 2021 Geschäftstätigkeit von Lloyd’s (vom 10.12.2020)
... die Steuer selbst angemeldet und entrichtet hat. (2) Die §§ 8, 9 und 10 gelten entsprechend. (3) Steuerfestsetzungen im Sinne des § 168 der ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Verkehrsteueränderungsgesetz (VerkehrStÄndG)
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2431
Artikel 4 VerkehrStÄndG Inkrafttreten
... Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe f, Nummer 7 und 9 § 10 Absatz 2 bis 4, Nummer 10 sowie Artikel 2 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. ... Verkündung in Kraft. (2) Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 4 und Nummer 9 § 10 Absatz 1 tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. (3) Im Übrigen tritt das Gesetz am 1. ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2659
Artikel 1 VStRuaÄndG Änderung des Versicherungsteuergesetzes
... oder im Leistungsfall die Versicherungsleistung entsprechend zu kürzen." 9. § 10 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert: ... die Steuer selbst angemeldet und entrichtet hat. (2) Die §§ 8, 9 und 10 gelten entsprechend. (3) Steuerfestsetzungen im Sinne des § 168 der ...

Verkehrsteueränderungsgesetz (VerkehrStÄndG)
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2431
Artikel 1 VerkehrStÄndG Änderung des Versicherungsteuergesetzes
... Nachentrichtung der Steuer § 9". e) Die Angabe zu § 10 wird wie folgt gefasst: „Aufzeichnungspflichten, Außenprüfung, ... Außenprüfung, Änderung nach Außenprüfung § 10 ". f) Nach der Angabe zu § 11 wird folgende Angabe ... das Wort „Örtliche" gestrichen. 9. Die §§ 8 bis 10 werden wie folgt gefasst: „§ 8 Anmeldung, Fälligkeit (1) ... für das zeitanteilige Versicherungsentgelt die Steuer nachzuentrichten. § 10 Aufzeichnungspflichten, Außenprüfung, Änderung nach Außenprüfung ...


Vorschriftensuche

Anzeige
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed