§ 2 Gesamtrechtsnachfolge
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2008 in die Rechte und Pflichten der Anstalt ein.
interne Verweise§ 3 SVDDRAuflG Kosten ... aus § 2 folgenden Kosten der Abwicklung der auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau ...
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