Tools:
Update via:
Anlage 2 - Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren (AGMahnVordrV k.a.Abk.)
V. v. 15.12.1977 BGBl. I S. 2625; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 25.05.2022 BGBl. I S. 823
Geltung ab 01.01.1978; FNA: 320-1-1 Verfassung und Verfahren der Arbeitsgerichte
| |
Geltung ab 01.01.1978; FNA: 320-1-1 Verfassung und Verfahren der Arbeitsgerichte
| |
Anlage 2
Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
(siehe BGBl. 2001 I S. 379 - 382)
Zitierungen von Anlage 2 Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 AGMahnVordrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AGMahnVordrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 AGMahnVordrV Vordrucke (vom 01.06.2022)
... 1 bestimmte Vordruck für den Mahn- und den Vollstreckungsbescheid, 2. der in Anlage 2 bestimmte Vordruck für den Widerspruch. Dies gilt nicht für ... die auf einer Änderung von Rechtsvorschriften beruhen. (4) Der in Anlage 2 bestimmte Vordruck soll auf hellrotem Papier ausgeführt werden. Er kann auch als ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5547/a76074.htm