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Änderung Anlage 1 Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren vom 21.03.2016
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Anlage 1 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 21.03.2016 geltenden Fassung | Anlage 1 n.F. (neue Fassung) in der am 21.03.2016 geltenden Fassung durch Artikel 5 G. v. 11.03.2016 BGBl. I S. 396 |
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(Text alte Fassung) Anlage 1 Vordruck für den Mahn- und Vollstreckungsbescheid | (Text neue Fassung)Anlage 1 Vordruck für den Mahn- und Vollstreckungsbescheid *) |
(Textabschnitt unverändert) | |
--- *) Anm. d. Red.: Die folgenden Änderungen wurden in den Musterabbildungen nicht konsolidiert: durch Artikel 5 Nr. 3 G. v. 11. März 2016 (BGBl. I S. 396): a) Auf der Rückseite von Blatt 4 wird in der Überschrift das Wort 'Antragsstellerin' durch das Wort 'Antragstellerin' ersetzt. b) Die Rückseite des Vorblatts wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 5 letzter Absatz wird jeweils die Angabe '§§ 491 bis 509' durch die Angabe '§§ 491 bis 508' ersetzt. bb) In Nummer 12 wird das Wort 'duchgeführt' durch das Wort 'durchgeführt' ersetzt. | |
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