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Zitierungen von § 31 BrStV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 31 BrStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BrStV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen sowie der Brennereiordnung
G. v. 19.03.2008 BGBl. I S. 450
Artikel 3 VStuBrennOÄndV Änderung der Branntweinsteuerverordnung
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 31 wird wie folgt gefasst: § 31 Steuerfreiheit für branntweinhaltige ... a) Die Angabe zu § 31 wird wie folgt gefasst: § 31 Steuerfreiheit für branntweinhaltige Waren aus vergällten Erzeugnissen". ... durch die Wörter gewordener Erzeugnisse" ersetzt. 5. § 31 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: § 31 Steuerfreiheit für branntweinhaltige Waren aus vergällten Erzeugnissen". ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV)
V. v. 17.03.1994 BGBl. I S. 568; aufgehoben durch Artikel 9 Abs. 4 Nr. 3 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
§ 2 SchaumwZwStV Steuerfreie Verwendung
... die Verwendung von Schaumwein zu steuerfreien Zwecken gelten die §§ 25 bis 31 der Branntweinsteuerverordnung vom 21. Januar 1994 (BGBl. I S. 104) für die Verwendung von ...
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