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Zitierungen von § 31 BrStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 31 BrStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BrStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen sowie der Brennereiordnung
G. v. 19.03.2008 BGBl. I S. 450
Artikel 3 VStuBrennOÄndV Änderung der Branntweinsteuerverordnung
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 31 wird wie folgt gefasst: „§ 31 Steuerfreiheit für branntweinhaltige ... a) Die Angabe zu § 31 wird wie folgt gefasst: „§ 31 Steuerfreiheit für branntweinhaltige Waren aus vergällten Erzeugnissen".  ... durch die Wörter „gewordener Erzeugnisse" ersetzt. 5. § 31 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 31 Steuerfreiheit für branntweinhaltige Waren aus vergällten Erzeugnissen".  ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV)
V. v. 17.03.1994 BGBl. I S. 568; aufgehoben durch Artikel 9 Abs. 4 Nr. 3 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
§ 2 SchaumwZwStV Steuerfreie Verwendung
... die Verwendung von Schaumwein zu steuerfreien Zwecken gelten die §§ 25 bis 31 der Branntweinsteuerverordnung vom 21. Januar 1994 (BGBl. I S. 104) für die Verwendung von ...
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