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Zitierungen von § 1 Wehrbeschwerdeordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 WBO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WBO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 13 WBO Inhalt des Beschwerdebescheides (vom 01.02.2009)
... zu Unrecht abgelehnte Gesuche oder Anträge zu genehmigen. Bei einer Beschwerde nach § 1 Abs. 2 ist in der Sache selbst zu entscheiden. (2) Ergibt sich, dass ein ...
Zitat in folgenden Normen
Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG)
Artikel 1 G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2065; zuletzt geändert durch Artikel 31 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 17 SBG Beschwerderecht der Vertrauensperson
... Vertrauensperson kann sich entsprechend § 1 Absatz 1 der Wehrbeschwerdeordnung beschweren, wenn sie glaubt, in der Ausübung ihrer ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
Artikel 5 WehrRÄndG 2008 Wehrbeschwerdeordnung
... § 23a Ergänzende Vorschriften". 2. § 1 Abs. 3 wird wie folgt gefasst: (3) Nach Beendigung eines ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG)
neugefasst durch B. v. 15.04.1997 BGBl. I S. 766; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 2 G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2065
§ 16 SBG Beschwerderecht der Vertrauensperson
... Vertrauensperson kann sich entsprechend § 1 Abs. 1 der Wehrbeschwerdeordnung auch dann beschweren, wenn sie glaubt, in der Ausübung ihrer ...
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