Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 21 Wehrbeschwerdeordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 WBO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WBO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 22 WBO Entscheidungen des Generalinspekteurs der Bundeswehr (vom 26.07.2012)
... die Entscheidungen des Generalinspekteurs der Bundeswehr über weitere Beschwerden gilt § 21 Absatz 1, 2 und 3 Satz 2 ...
§ 22a WBO Rechtsbeschwerde (vom 01.08.2021)
... lassen, welche die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz hat. § 21 Abs. 2 und 3 Satz 2 gilt entsprechend. (6) Über die Rechtsbeschwerde entscheidet das ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehrreform-Begleitgesetz (BwRefBeglG)
G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1583
Artikel 12 BwRefBeglG Änderung der Wehrbeschwerdeordnung
... die Entscheidungen des Generalinspekteurs der Bundeswehr über weitere Beschwerden gilt § 21 Absatz 1, 2 und 3 Satz 2 ...

Drittes Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts und zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften (3. WehrDiszNOG)
G. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 424
Artikel 3 3. WehrDiszNOG Änderung der Wehrbeschwerdeordnung
... 1 und 2 sowie § 146 der Wehrdisziplinarordnung gelten entsprechend." 3. In § 21 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 142" durch die Angabe „§ 146" ersetzt.  ...

Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
Artikel 5 WehrRÄndG 2008 Wehrbeschwerdeordnung
... Komma sowie die Angabe „§ 141 Abs. 1 und 2" eingefügt. 17. § 21 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: ... hat oder die Voraussetzungen des § 110 des Deutschen Richtergesetzes erfüllt. § 21 Abs. 2 und 3 Satz 2 gilt entsprechend. (6) Über die Rechtsbeschwerde entscheidet ...
Anzeige