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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 28.04.2023 aufgehoben
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Anlage 12 - Diätverordnung (DiätV k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 28.04.2005 BGBl. I S. 1161; aufgehoben durch Artikel 6 V. v. 26.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 115
Geltung ab 12.09.1981; FNA: 2125-4-41 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 12.09.1981; FNA: 2125-4-41 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Anlage 12 (zu § 14c Abs. 2 und 4; Anlagen 10 und 11 jeweils Nr. 2.1, 2.2 und 2.3) Unverzichtbare und bedingt unverzichtbare Aminosäuren in Muttermilch, ausgedrückt in mg je 100 kJ und 100 kcal
Aminosäure | je 100 kJ 1) | je 100 kcal |
Cystin | 9 | 38 |
Histidin | 10 | 40 |
Isoleucin | 22 | 90 |
Leucin | 40 | 166 |
Lysin | 27 | 113 |
Methionin | 5 | 23 |
Phenylalanin | 20 | 83 |
Threonin | 18 | 77 |
Tryptophan | 8 | 32 |
Tyrosin | 18 | 76 |
Valin | 21 | 88 |
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- 1)
- 1 kJ = 0,239 kcal.
Text in der Fassung des Artikels 1 Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung V. v. 20. Dezember 2007 BGBl. I S. 3263 m.W.v. 1. Januar 2008
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Frühere Fassungen von Anlage 12 Diätverordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2008 | Artikel 1 Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung vom 20.12.2007 BGBl. I S. 3263 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 12 Diätverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 12 DiätV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DiätV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 14c DiätV (vom 07.03.2014)
... für die Berechnung der Mindest- und Höchstmengen der Bestandteile sind die in Anlage 12 festgelegten Werte von Aminosäuren in Muttermilch zugrunde zu legen. Die Eignung ... für die Berechnung der Mindest- und Höchstmengen der Bestandteile sind die in Anlage 12 festgelegten Werte von Aminosäuren in Muttermilch zugrunde zu legen. Die Eignung ...
Anlage 10 DiätV (zu § 14c Abs. 2 und 3 und § 22a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe f) Grundzusammensetzung von Säuglingsanfangsnahrung nach Zubereitung gemäß Hinweisen des Herstellers (vom 07.03.2014)
... verfügbaren Menge wie das Referenzprotein enthalten (Muttermilch gemäß Anlage 12 ). Bei dieser Berechnung können jedoch der Methionin- und Cystingehalt zusammengerechnet ...
Anlage 11 DiätV (zu § 14c Absatz 4 und 5 und § 22a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe f) Grundzusammensetzung von Folgenahrung nach Zubereitung gemäß Hinweisen des Herstellers (vom 07.03.2014)
... verfügbaren Menge wie das Referenzprotein enthalten (Muttermilch gemäß Anlage 12 ). Bei dieser Berechnung können jedoch der Methionin- und Cystingehalt zusammengerechnet ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
V. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3263
Artikel 1 15. DiätVÄndV
... für die Berechnung der Mindest- und Höchstmengen der Bestandteile sind die in Anlage 12 festgelegten Werte von Aminosäuren in Muttermilch zugrunde zu legen. Die Eignung ... für die Berechnung der Mindest- und Höchstmengen der Bestandteile sind die in Anlage 12 festgelegten Werte von Aminosäuren in Muttermilch zugrunde zu legen. Die Eignung ... verfügbaren Menge wie das Referenzprotein enthalten (Muttermilch gemäß Anlage 12 ). Bei dieser Berechnung können jedoch der Methionin- und Cystingehalt zusammengerechnet ... darf 1,2 mg/100 kJ (5 mg/100 kcal) nicht überschreiten." 16. Anlage 12 wird wie folgt gefasst: Anlage 12 (zu § 14c Abs. 2 und 4; Anlagen 10 und 11 ... 16. Anlage 12 wird wie folgt gefasst: Anlage 12 (zu § 14c Abs. 2 und 4; Anlagen 10 und 11 jeweils Nr. 2.1, 2.2 und 2.3) Unverzichtbare und ...
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