Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 28.04.2023 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
Anlage 14 - Diätverordnung (DiätV k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 28.04.2005 BGBl. I S. 1161; aufgehoben durch Artikel 6 V. v. 26.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 115
Geltung ab 12.09.1981; FNA: 2125-4-41 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
|
Geltung ab 12.09.1981; FNA: 2125-4-41 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
|
Anlage 14 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 1 Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung V. v. 20. Dezember 2007 BGBl. I S. 3263 m.W.v. 1. Januar 2008
Anzeige
Frühere Fassungen von Anlage 14 Diätverordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.01.2008 | Artikel 1 Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung vom 20.12.2007 BGBl. I S. 3263 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 14 Diätverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 14 DiätV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DiätV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
V. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3263
Artikel 1 15. DiätVÄndV
... --- 1) 1 kJ = 0,239 kcal." 17. Die Anlagen 13 und 14 werden aufgehoben. 18. Anlage 15 wird wie folgt gefasst: Anlage 15 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5588/a76581.htm