Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 17.08.2006 aufgehoben
§ 2 - Verordnung zur Durchführung einer Zusatzstatistik auf dem Gebiet der Sozialhilfe über laufende Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt (SHLUStatV k.a.Abk.)
V. v. 24.04.1972 BGBl. I S. 730; aufgehoben durch Artikel 42 G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1869
Geltung ab 01.06.1972; FNA: 2170-3-4 Sozialhilfe und Wohlfahrtswesen
|
Geltung ab 01.06.1972; FNA: 2170-3-4 Sozialhilfe und Wohlfahrtswesen
|
§ 2
Die Zusatzstatistik erfaßt
- 1.
- Name, Alter, Geschlecht, Stellung im Haushalt des Hilfeempfängers und, falls dieser Haushaltsvorstand oder Alleinstehender ist, seine soziale Stellung,
- 2.
- die Höhe des bei der Hilfegewährung berücksichtigten Einkommens, gegliedert nach Einkunftsarten,
- 3.
- die Höhe der im Berichtsmonat gewährten Leistung,
- 4.
- die Hauptursache, die zur Gewährung der Hilfe geführt hat,
- 5.
- die bisherige Dauer der Hilfegewährung,
- 6.
- die bei der Entscheidung über die Hilfegewährung berücksichtigten Kosten der Unterkunft, Höhe des Taschengeldes, Zahl der Mehrbedarfszuschläge.
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5594/a76632.htm