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Änderung Anlage 40 BewG vom 29.12.2020

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 40 BewG, alle Änderungen durch Artikel 30 JStG 2020 am 29. Dezember 2020 und Änderungshistorie des BewG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 40 BewG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 29.12.2020 geltenden Fassung
Anlage 40 BewG n.F. (neue Fassung)
in der am 29.12.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 30 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3096
(heute geltende Fassung) 
 
(Textabschnitt unverändert)

Anlage 40 (zu § 255) Bewirtschaftungskosten


Pauschalierte Bewirtschaftungskosten für Verwaltung, Instandhaltung und Mietausfallwagnis in Prozent des Rohertrags des Grundstücks nach § 254


Restnutzungsdauer | Grundstücksart

1 | 2 | 3

(Text alte Fassung)

Ein- und
Zweifamilienhäuser | Wohnungs-
und Teileigentum
| Mietwohngrundstück

(Text neue Fassung)

Ein- und
Zweifamilienhäuser | Wohnungseigentum | Mietwohngrundstück

≥ 60 Jahre | 18 | 23 | 21

40 bis 59 Jahre | 21 | 25 | 23

20 bis 39 Jahre | 25 | 29 | 27

< 20 Jahre | 27 | 31 | 29



(heute geltende Fassung)