Tools:
Update via:
Änderung § 191 BewG vom 01.01.2009
Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 2 JStG 2022 am 1. Januar 2009 und Änderungshistorie des BewGHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
§ 191 BewG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2009 geltenden Fassung | § 191 BewG n.F. (neue Fassung) in der am 21.12.2022 geltenden Fassung durch Artikel 19 G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294 |
---|---|
(Text alte Fassung) § 191 (neu) | (Text neue Fassung)§ 191 Wertzahlen |
1 Als Wertzahlen im Sinne des § 189 Absatz 3 sind die von den Gutachterausschüssen im Sinne der §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs ermittelten Sachwertfaktoren nach Maßgabe des § 177 Absatz 2 und 3 anzuwenden. 2 Soweit derartige Sachwertfaktoren nicht zur Verfügung stehen, sind die in Anlage 25 bestimmten Wertzahlen zu verwenden. |
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5615/al0-15807.htm