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Änderung Anlage 22 BewG vom 01.01.2009
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Anlage 22 BewG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2009 geltenden Fassung | Anlage 22 BewG n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2009 geltenden Fassung durch Artikel 2 G. v. 24.12.2008 BGBl. I S. 3018 |
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(Text alte Fassung) Anlage 22 (neu) | (Text neue Fassung)Anlage 22 (zu § 185 Abs. 3 Satz 3, § 190 Abs. 2 Satz 2) Wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer |
Einfamilien- und Zweifamilienhäuser | 80 Jahre Mietwohngrundstücke | 80 Jahre Wohnungseigentum | 80 Jahre Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grund- stücke: | Gemischt genutzte Grundstücke (mit Wohn- und Gewerbeflächen) | 70 Jahre Hochschulen (Universitäten) | 70 Jahre Saalbauten (Veranstaltungszentren) | 70 Jahre Kur- und Heilbäder | 70 Jahre Verwaltungsgebäude | 60 Jahre Bankgebäude | 60 Jahre Schulen | 60 Jahre Kindergärten (Kindertagesstätten) | 60 Jahre Altenwohnheime | 60 Jahre Personalwohnheime (Schwesternwohnheime) | 60 Jahre Hotels | 60 Jahre Sporthallen (Turnhallen) | 60 Jahre Kaufhäuser, Warenhäuser | 50 Jahre Ausstellungsgebäude | 50 Jahre Krankenhäuser | 50 Jahre Vereinsheime (Jugendheime, Tagesstätten) | 50 Jahre Parkhäuser (offene Ausführung, Parkpaletten) | 50 Jahre Parkhäuser (geschlossene Ausführung) | 50 Jahre Tiefgaragen | 50 Jahre Funktionsgebäude für Sportanlagen (z.B. Sanitär- und Umkleideräume) | 50 Jahre Hallenbäder | 50 Jahre Industriegebäude, Werkstätten ohne Büro- und Sozialtrakt | 50 Jahre Industriegebäude, Werkstätten mit Büro- und Sozialtrakt | 50 Jahre Lagergebäude (Kaltlager) | 50 Jahre Lagergebäude (Warmlager) | 50 Jahre Lagergebäude (Warmlager mit Büro- und Sozialtrakt) | 50 Jahre Einkaufsmärkte, Großmärkte, Läden | 40 Jahre Tennishallen | 40 Jahre Reitsporthallen | 40 Jahre Teileigentum ist in Abhängigkeit von der baulichen Gestaltung den vorstehenden Gebäudeklassen zuzuordnen. |
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