Zitierungen von § 94 Schiffsregisterordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 94 SchRegO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchRegO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 95 SchRegO (vom 13.07.2017)
... des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Registerakte, sofern sie nicht von § 94 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 erfasst sind, 2. der Anlegung und Gestaltung der elektronischen Registerakte,  ...
§ 96 SchRegO (vom 13.07.2017)
... werden, wenn die Voraussetzungen des § 126 der Grundbuchordnung, auch in Verbindung mit § 94 Absatz 4 Satz 1 , nicht nur vorübergehend entfallen sind und in absehbarer Zeit nicht wiederhergestellt werden ... werden können. Satz 2 gilt nicht, wenn durch Rechtsverordnung nach § 94 Absatz 1 und 2 bestimmt wurde, dass der elektronische Rechtsverkehr und die elektronische Führung der ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung (SchRegDV)
neugefasst durch B. v. 30.11.1994 BGBl. I S. 3631, 1995 I S. 249; zuletzt geändert durch Artikel 43 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 73e SchRegDV (vom 13.07.2017)
... 73d sowie Eingangsvermerke nach § 136 Absatz 1 und 2 der Grundbuchordnung in Verbindung mit § 94 Absatz 5 der Schiffsregisterordnung sind ebenfalls in lesbarer Form zu erhalten; für sie gilt Satz 1 entsprechend mit der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208
Artikel 29 EAkteJEG Änderung der Schiffsregisterordnung
... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 93 werden die folgenden §§ 94 bis 96 eingefügt: „§ 94 (1) Anträge, sonstige ... 1. Nach § 93 werden die folgenden §§ 94 bis 96 eingefügt: „ § 94 (1) Anträge, sonstige Erklärungen sowie Nachweise über andere ... des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Registerakte, sofern sie nicht von § 94 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 erfasst sind, 2. der Anlegung und Gestaltung der elektronischen Registerakte,  ... werden, wenn die Voraussetzungen des § 126 der Grundbuchordnung, auch in Verbindung mit § 94 Absatz 4 Satz 1 , nicht nur vorübergehend entfallen sind und in absehbarer Zeit nicht wiederhergestellt werden ... nicht wiederhergestellt werden können. Satz 2 gilt nicht, wenn durch Rechtsverordnung nach § 94 Absatz 1 und 2 bestimmt wurde, dass der elektronische Rechtsverkehr und die elektronische Führung der ... elektronischen Führung der Register bleiben unberührt." 2. Der bisherige § 94 wird § ...
Artikel 30 EAkteJEG Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
... 73d sowie Eingangsvermerke nach § 136 Absatz 1 und 2 der Grundbuchordnung in Verbindung mit § 94 Absatz 5 der Schiffsregisterordnung sind ebenfalls in lesbarer Form zu erhalten; für sie gilt Satz 1 entsprechend mit der ...


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