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Zitierungen von § 19 Schiffsregisterordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 SchRegO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchRegO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 SchRegO (vom 01.01.2013)
... einen im Bezirk des Registergerichts wohnhaften Vertreter zu bestellen, der die nach §§ 9 bis 22, 62 begründeten Rechte und Pflichten gegenüber dem Registergericht wahrzunehmen ...
§ 21 SchRegO
... 20 Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Tatsache durch die hierzu Verpflichteten nicht auf dem im § 19 bezeichneten Weg herbeigeführt werden, so ist die Eintragung des Schiffs von Amts wegen zu ...
§ 33 SchRegO
... zu stellen und die zur Berichtigung erforderlichen Unterlagen zu beschaffen; § 19 gilt ...
§ 62 SchRegO (vom 01.09.2009)
... Heimathafen (Heimatort) oder in dem Hafen befindet, wo das Registergericht seinen Sitz hat. § 19 gilt entsprechend. (2) In anderen Fällen kann das Registergericht dem Inhaber der ...
§ 71 SchRegO
... Registergericht anzumelden. Die angemeldeten Veränderungen sind glaubhaft zu machen. § 19 gilt ...
§ 73b SchRegO
... § 14 Abs. 1, 3, § 15, § 16 Abs. 4, § 17 Abs. 4, Abs. 5 Satz 1, §§ 18 bis 22 entsprechend anzuwenden. Im übrigen gilt folgendes: 1. Das Schwimmdock ist ... und glaubhaft zu machen; im Falle der Nichterfüllung dieser Verpflichtung ist § 19 entsprechend anzuwenden. Für die Eintragung gilt Nummer 3 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 39 FGG-RG Änderung der Schiffsregisterordnung (vom 05.08.2009)
... Gesetzes ausgeschlossenen Urkundsbeamten vorgenommen worden sind." 2. In § 19 Abs. 2 werden die Wörter „§§ 132 bis 139 des Gesetzes über die ...

Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 42 MoPeG Änderung der Schiffsregisterordnung
... die Wörter „rechtsfähige Personengesellschaft" ersetzt. 3. In § 19 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „eintausend Deutsche Mark" durch die Angabe „500 ...
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