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Zitierungen von § 61 Schiffsregisterordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 61 SchRegO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchRegO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 SchRegO (vom 01.09.2009)
... unterschreiben. Die Schiffsurkunden sowie die Vermerke auf den Schiffsurkunden (§ 61 ) sind von dem mit der Führung des Registers Beauftragten zu unterschreiben. (3) ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/562/v7227.htm