Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.04.2014 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 3 - Dritte Verordnung über die Freistellung von Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union von Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen (3. KWGFreistV k.a.Abk.)

V. v. 02.06.1999 BGBl. I S. 1247; aufgehoben durch Artikel 10 V. v. 30.01.2014 BGBl. I S. 322
Geltung ab 12.06.1999; FNA: 7610-2-17 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
|

§ 3



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Anzeige