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§ 6 - Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung 1994 (KStDV)
neugefasst durch B. v. 22.02.1996 BGBl. I S. 365, zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 11 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
Geltung ab 24.06.1977; FNA: 611-4-6 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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Geltung ab 24.06.1977; FNA: 611-4-6 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 6 Anwendungszeitraum
Die Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung in der am 1. Januar 2016 geltenden Fassung ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2016 anzuwenden.
Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen G. v. 1. April 2015 BGBl. I S. 434; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2553 m.W.v. 1. Januar 2016
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Frühere Fassungen von § 6 KStDV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2016 | Artikel 2 Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen vom 01.04.2015 BGBl. I S. 434 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 6 KStDV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 KStDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KStDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen
G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2553
Artikel 2 VAMoG Folgeänderungen (vom 31.12.2015)
... ersetzt. 2. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Anwendungszeitraum Die Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung in der am ...
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