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Zitierungen von § 4 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Handelsassistent - Einzelhandel/Geprüfte Handelsassistentin - Einzelhandel
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 HdlAssPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HdlAssPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 HdlAssPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 9 durchführen. (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der ...
§ 3 HdlAssPrV Inhalt und Dauer der Prüfung
... 7 schriftlich und mündlich gemäß den Absätzen 3 bis 5 und den §§ 4 bis 6 durchzuführen. (3) Die schriftliche Prüfung besteht je ...
§ 7 HdlAssPrV Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
... Prüfung in einem oder mehreren Prüfungsfächern gemäß den §§ 4 bis 6 kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von der zuständigen Stelle freigestellt ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5643/v77240.htm