interne Verweise§ 28 WPO Voraussetzungen für die Anerkennung (vom 01.01.2024) ... oder Rechtsanwältinnen, Personen, mit denen eine gemeinsame Berufsausübung nach § 44b Abs. 2 zulässig ist, oder Personen sind, deren Tätigkeit als Vorstandsmitglied, ...
§ 38 WPO Eintragung (vom 01.01.2024) ... Niederlassungen der Gesellschafter einer rechtsfähigen Personengesellschaft im Sinne des § 44b und Name oder Firma der rechtsfähigen Personengesellschaft; dies gilt entsprechend im Fall ... der Kundmachung einer rechtsfähigen Personengesellschaft, auch wenn die Voraussetzungen nach § 44b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 nicht vorliegen, f) Firma, Anschrift, Internetadresse und Registernummer der ...
§ 43a WPO Regeln der Berufsausübung (vom 01.01.2024) ... Beruf aus 1. in eigener Praxis oder in gemeinsamer Berufsausübung gemäß § 44b , 2. als Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, persönlich haftende oder ... Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, rechtsfähigen Personengesellschaften nach § 44b Absatz 1, EU - oder EWR-Abschlussprüfern, EU- oder EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften, ... oder Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften sind, die die Voraussetzungen des § 44b Absatz 2 Satz 1 erfüllen, bb) deren ausschließlicher Zweck die Vertretung der beruflichen ... und des Rechtswesens sowie eines Berufs, mit dem die gemeinsame Berufsausübung im Sinne des § 44b zulässig ist, 2. die Tätigkeit als Lehrer oder wissenschaftlicher Mitarbeiter ... ausschließlich Personen sind, mit denen die gemeinsame Berufsausübung im Sinne des § 44b zulässig ist, 4. die Durchführung von Lehr- und Vortragsveranstaltungen zur ...
Zitat in folgenden NormenSteuerberatungsgesetz (StBerG)
neugefasst durch B. v. 04.11.1975 BGBl. I S. 2735; zuletzt geändert durch Artikel 32 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAbschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG)
G. v. 31.03.2016 BGBl. I S. 518
Artikel 1 APAReG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung ... „Bestellungsbehörde § 15". b) Die Angabe zu § 44b wird wie folgt gefasst: „Gemeinsame Berufsausübung § 44b". ... zu § 44b wird wie folgt gefasst: „Gemeinsame Berufsausübung § 44b ". c) Nach der Angabe zu § 51b wird folgende Angabe eingefügt: ... der beruflichen Niederlassungen der Gesellschafter einer Personengesellschaft im Sinne des § 44b und Name oder Firma der Personengesellschaft; dies gilt entsprechend im Fall der Kundmachung einer ... im Fall der Kundmachung einer Personengesellschaft, auch wenn die Voraussetzungen nach § 44b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 nicht vorliegen,". ff) Buchstabe f wird wie folgt ... 1. in eigener Praxis oder in gemeinsamer Berufsausübung gemäß § 44b , 2. als Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, persönlich haftende oder ... Berufsangehörigen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Personengesellschaften nach § 44b Absatz 1, EU- oder EWR-Abschlussprüfern, EU- oder EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften, ... oder Personen oder Personengesellschaften sind, die die Voraussetzungen des § 44b Absatz 2 Satz 1 erfüllen, bb) deren ausschließlicher Zweck die Vertretung ... Rechtswesens sowie eines Berufs, mit dem die gemeinsame Berufsausübung im Sinne des § 44b zulässig ist, 2. die Tätigkeit als Lehrer oder wissenschaftlicher ... Personen sind, mit denen die gemeinsame Berufsausübung im Sinne des § 44b zulässig ist, 4. die Durchführung von Lehr- und Vortragsveranstaltungen zur ... der verantwortlichen Berufsangehörigen beeinträchtigt." 30. § 44b wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter ... In § 56 Absatz 1 werden die Wörter „§ 43, § 43a Abs. 3 und 4, § 44b , §§ 49 bis 53, § 54a, §§ 55a und 55b" durch die Wörter ... und 55b" durch die Wörter „Die §§ 43, 43a Absatz 2 und 3, §§ 44b , 49 bis 53, 54a und 55 bis 55c" ersetzt. 41. § 57 wird wie folgt ...
Berufsaufsichtsreformgesetz (BARefG)
G. v. 03.09.2007 BGBl. I S. 2178
Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1534
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Zitate in aufgehobenen TitelnWirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsverordnung (WPBHV)
V. v. 18.12.1998 BGBl. I S. 3820; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 03.09.2007 BGBl. I S. 2178
§ 7a WPBHV Nachweisverfahren ... für jeden Versicherungsfall uneingeschränkt zur Verfügung steht (§ 44b Abs. 4 der Wirtschaftsprüferordnung). (2) Der Nachweis nach Absatz 1 ist durch ...
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