Änderung Anlage GOÄ vom 01.01.2020

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Anlage GOÄ a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2020 geltenden Fassung
Anlage GOÄ n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 21.10.2019 BGBl. I S. 1470
(heute geltende Fassung) 
(Textabschnitt unverändert)

Anlage Gebührenverzeichnis für ärztliche Leistungen


siehe Anlageband zu BGBl. I 1996, Nr. 10, S. 3 - 67



(heute geltende Fassung) 



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