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Art. 5
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Artikel 5 - Flutopfersolidaritätsgesetz (AufhFErG
k.a.Abk.
)
G. v. 19.09.2002
BGBl. I S. 3651
Geltung ab 21.09.2002; FNA: 610-6-14/1
Allgemeines Steuerrecht
Drucksachen / Entwurf / Begründung
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wird in 3 Vorschriften zitiert
Artikel 1 bis 4
←
→
Artikel 6
Artikel 5 Gesetz zur Errichtung eines Fonds "Aufbauhilfe"
Artikel 5 wird in
1 Vorschrift zitiert
(gesamter Text siehe
Aufbauhilfefondsgesetz
-
AufhFG
)
Artikel 1 bis 4
←
→
Artikel 6
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Zitierungen von
Artikel 5 Flutopfersolidaritätsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 AufhFErG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AufhFErG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
Artikel 10 AufhFErG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel
5
tritt mit Ausnahme des § 2 Abs. 6 am 1. Januar 2003 in Kraft. Artikel 6 tritt mit Wirkung vom ...
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