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§ 30 - Jugendgerichtsgesetz (JGG)
neugefasst durch B. v. 11.12.1974 BGBl. I S. 3427; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 451-1 Jugendgerichtsgesetz
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Geltung ab 01.01.1975; FNA: 451-1 Jugendgerichtsgesetz
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§ 30 Verhängung der Jugendstrafe; Tilgung des Schuldspruchs
(1) 1Stellt sich vor allem durch schlechte Führung des Jugendlichen während der Bewährungszeit heraus, daß die in dem Schuldspruch mißbilligte Tat auf schädliche Neigungen von einem Umfang zurückzuführen ist, daß eine Jugendstrafe erforderlich ist, so erkennt das Gericht auf die Strafe, die es im Zeitpunkt des Schuldspruchs bei sicherer Beurteilung der schädlichen Neigungen des Jugendlichen ausgesprochen hätte. 2§ 26 Absatz 3 Satz 3 gilt entsprechend.
(2) Liegen die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nach Ablauf der Bewährungszeit nicht vor, so wird der Schuldspruch getilgt.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten G. v. 4. September 2012 BGBl. I S. 1854 m.W.v. 7. März 2013
Frühere Fassungen von § 30 JGG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 07.03.2013 | Artikel 1 Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten vom 04.09.2012 BGBl. I S. 1854 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 30 JGG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 30 JGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
JGG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 31 JGG Mehrere Straftaten eines Jugendlichen (vom 07.03.2013)
... des Gerichts, wenn es auf Jugendstrafe erkennt. § 26 Absatz 3 Satz 3 und § 30 Absatz 1 Satz 2 bleiben unberührt. (3) Ist es aus erzieherischen ...
§ 62 JGG Entscheidungen
... Entscheidungen nach den §§ 27 und 30 ergehen auf Grund einer Hauptverhandlung durch Urteil. Für die Entscheidung ... durchgeführte Hauptverhandlung nicht, daß eine Jugendstrafe erforderlich ist ( § 30 Abs. 1 ), so ergeht der Beschluß, daß die Entscheidung über die Verhängung der ...
§ 87 JGG Vollstreckung des Jugendarrestes (vom 07.03.2013)
... eine Jugendstrafe erkennt, deren Verhängung zur Bewährung ausgesetzt worden war (§ 30 Absatz 1 Satz 1), oder 3. die Aussetzung der Jugendstrafe in einem nachträglichen ...
§ 104 JGG Verfahren gegen Jugendliche (vom 17.12.2019)
... dieses Gesetzes über 1. Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen (§§ 3 bis 32), 2. die Heranziehung und die Rechtsstellung der Jugendgerichtshilfe ... der Entscheidungen über die Festsetzung der Strafe und die Tilgung des Schuldspruchs ( § 30 ); 3. Entscheidungen, die nach dem Vorbehalt einer nachträglichen Entscheidung ...
§ 105 JGG Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende (vom 08.09.2012)
... Jugendlichen geltenden Vorschriften der §§ 4 bis 8, 9 Nr. 1, §§ 10, 11 und 13 bis 32 entsprechend an, wenn 1. die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des ...
§ 112a JGG Anwendung des Jugendstrafrechts (vom 15.12.2010)
... Jugendstrafrecht (§§ 3 bis 32, 105) gilt für die Dauer des Wehrdienstverhältnisses eines Jugendlichen oder ...
Zitat in folgenden Normen
Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
neugefasst durch B. v. 21.09.1984 BGBl. I S. 1229, 1985 I 195; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 245
§ 13 BZRG Nachträgliche Entscheidungen nach Jugendstrafrecht (vom 29.07.2017)
... Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung. (2) Wird nach § 30 Abs. 1 des Jugendgerichtsgesetzes auf Jugendstrafe erkannt, so ist auch diese in das Register einzutragen; § 7 Abs. 1 gilt ... einen Schuldspruch wird aus dem Register entfernt, wenn der Schuldspruch 1. nach § 30 Abs. 2 des Jugendgerichtsgesetzes getilgt wird oder 2. nach § 31 Abs. 2, § 66 des Jugendgerichtsgesetzes in ...
§ 35 BZRG Gesamtstrafe, Einheitsstrafe und Nebenentscheidungen (vom 29.07.2017)
... Ist eine Gesamtstrafe oder eine einheitliche Jugendstrafe gebildet oder ist nach § 30 Abs. 1 des Jugendgerichtsgesetzes auf Jugendstrafe erkannt worden, so ist allein die neue Entscheidung für § 32 Abs. 2 und ...
§ 36 BZRG Beginn der Frist
... 1. eine Gesamtstrafe oder eine einheitliche Jugendstrafe gebildet, 2. nach § 30 Abs. 1 des Jugendgerichtsgesetzes auf Jugendstrafe erkannt wird oder 3. eine Entscheidung im Wiederaufnahmeverfahren ...
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
neugefasst durch B. v. 05.03.2003 BGBl. I S. 310, 919; zuletzt geändert durch Artikel 70 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 29 StVG Tilgung der Eintragungen (vom 28.07.2021)
... bleibt, wenn eine Gesamtstrafe oder eine einheitliche Jugendstrafe gebildet oder nach § 30 Abs. 1 des Jugendgerichtsgesetzes auf Jugendstrafe erkannt wird oder eine Entscheidung im Wiederaufnahmeverfahren ergeht, die eine ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten
G. v. 04.09.2012 BGBl. I S. 1854
Artikel 1 JGGÄndG Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
... in dem er verbüßt wurde, auf die Jugendstrafe angerechnet." 5. § 30 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... Folgender Satz wird angefügt: „§ 26 Absatz 3 Satz 3 und § 30 Absatz 1 Satz 2 bleiben unberührt." c) Absatz 3 wird wie folgt ... eine Jugendstrafe erkennt, deren Verhängung zur Bewährung ausgesetzt worden war (§ 30 Absatz 1 Satz 1), oder 3. die Aussetzung der Jugendstrafe in einem ... der Entscheidungen über die Festsetzung der Strafe und die Tilgung des Schuldspruchs (§ 30 ); 3. Entscheidungen, die nach dem Vorbehalt einer nachträglichen Entscheidung ...
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