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Zitierungen von § 101 JGG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 101 JGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
JGG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 111 JGG Beseitigung des Strafmakels
... Vorschriften über die Beseitigung des Strafmakels (§§ 97 bis 101 ) gelten für Heranwachsende entsprechend, soweit der Richter Jugendstrafe verhängt ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5689/v78055.htm