Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung § 8 SÜFV vom 21.09.2007

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 8 SÜFV, alle Änderungen durch Bekanntmachung SÜFVNB am 21. September 2007 und Änderungshistorie der SÜFV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

§ 8 SÜFV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 21.09.2007 geltenden Fassung
§ 8 SÜFV n.F. (neue Fassung)
in der am 21.09.2007 geltenden Fassung
durch B. v. 12.09.2007 BGBl. I S. 2294
(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 08.02.2023) 
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 8 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit


(Text alte Fassung)

Lebenswichtige Einrichtungen ist im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit das Institut mit der Aufgabe der Beobachtung des Auftretens und der Bekämpfung von Krankheiten und relevanten Gesundheitsgefahren in der Bevölkerung.

(Text neue Fassung)

Lebenswichtige Einrichtung ist im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit das Institut mit der Aufgabe der Beobachtung des Auftretens und der Bekämpfung von Krankheiten und relevanten Gesundheitsgefahren in der Bevölkerung.

(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 08.02.2023) 
 

 
Anzeige