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Änderung Anlage Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 01.07.2021

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Anlage a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.07.2021 geltenden Fassung
Anlage n.F. (neue Fassung)
in der am 01.07.2022 geltenden Fassung
durch Artikel 22 G. v. 24.06.2022 BGBl. I S. 959
(heute geltende Fassung) 
 
(Textabschnitt unverändert)

Anlage (zu § 1) Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


(gesamter Text und Änderungsnachweis siehe: Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)



(heute geltende Fassung) 
 

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