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Anlage - Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDASaV k.a.Abk.)
V. v. 29.04.2002 BGBl. I S. 1499; zuletzt geändert durch Artikel 22 G. v. 24.06.2022 BGBl. I S. 959
Geltung ab 01.05.2002; FNA: 7610-15-1 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Geltung ab 01.05.2002; FNA: 7610-15-1 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Anlage (zu § 1) Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Anlage hat 9 frühere Fassungen
(gesamter Text und Änderungsnachweis siehe: Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
Frühere Fassungen von Anlage Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
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