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Synopse aller Änderungen der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 01.07.2024

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Juli 2024 durch Artikel 22 des FinmadiG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der FinDASaV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.07.2024 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 01.07.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 22 G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
(heute geltende Fassung) 
(Textabschnitt unverändert)

Anlage (zu § 1) Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


(gesamter Text und Änderungsnachweis siehe: Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)




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