Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2021 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
§ 3 - Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung (AHStatDV)
neugefasst durch B. v. 29.07.1994 BGBl. I S. 1993; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 14.06.2021 BGBl. I S. 1751
Geltung ab 14.07.1977; FNA: 7402-1-1 Außenhandelsstatistik
|
Geltung ab 14.07.1977; FNA: 7402-1-1 Außenhandelsstatistik
|
§ 3 Lager
§ 3 wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) Lager sind:
- 1.
- Zollager im Sinne des Titels IV Kapitel 2 Abschnitt 3 Buchstabe C der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 in der jeweils gültigen Fassung,
- 2.
- Einrichtungen jeglicher Art in Freizonen, die zur Lagerung ausländischer Waren dienen.
(2) Einfuhr auf Lager ist das Verbringen von ausländischen Waren in ein Lager
- 1.
- im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 im Rahmen eines Zolllagerverfahrens,
- 2.
- im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2.
(3) Als Einfuhr auf Lager gilt die Überführung von ausländischen Waren in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung, ausgenommen Umschließungen.
(4) Ausfuhr aus Lager ist die Ausfuhr von Waren, die als Einfuhr auf Lager angemeldet worden sind und - ohne in eine andere Einfuhrart übergegangen zu sein - ausgehen.
(5) Werden in einem Lager Waren des freien Verkehrs und ausländische Waren miteinander vermischt oder vermengt, so ist das Gemisch oder Gemenge bei der Entnahme so zu behandeln, als ob die Waren getrennt gehalten worden wären. Bei der Entnahme in Teilmengen bleibt es dem Verfügungsberechtigten überlassen, die entnommene Teilmenge als Ware des freien Verkehrs oder als ausländische Ware zu behandeln, soweit im Zeitpunkt der Entnahme eine entsprechende Menge in dem Gemisch oder Gemenge enthalten ist. Die Sätze 1 und 2 sind entsprechend anzuwenden bei Gemischen oder Gemengen ausländischer Waren aus verschiedenen Einfuhrarten.
Zitierungen von § 3 AHStatDV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 AHStatDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AHStatDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 AHStatDV Verkehrsarten
... Einfuhr in den freien Verkehr (§ 2 Abs. 2 und 3), b) Einfuhr auf Lager (§ 3 Abs. 2 und 3), c) Einfuhr zur aktiven Veredelung (§ 4 Abs. 2 bis 4) ... a) Ausfuhr aus dem freien Verkehr (§ 2 Abs. 4), b) Ausfuhr aus Lager (§ 3 Abs. 4), c) Ausfuhr nach aktiver Veredelung (§ 4 Abs. 5) aa) nach ...
§ 10 AHStatDV Herstellungsland, Verbrauchsland, Herstellungsort, Zielort
... die im Erhebungsgebiet in einem Lager hergestellt worden sind, findet § 3 Abs. 5 entsprechend Anwendung. (4) An Stelle des Ursprungslandes ist anzugeben ...
§ 27 AHStatDV Sicherung im Freizonenverkehr
... (2) Werden Waren unmittelbar aus dem Ausland erstmalig in ein Lager im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 oder in einen Veredelungsbetrieb in einer Freizone verbracht, so hat der Lagerinhaber ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5722/a78486.htm