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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2014 aufgehoben
Anlage 3 - Zusammengefaßte-Monatsausweise-Verordnung (ZuMonAwV)
V. v. 29.12.1997 BGBl. I S. 3405; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4209
Geltung ab 01.01.1998; FNA: 7610-2-22 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Geltung ab 01.01.1998; FNA: 7610-2-22 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Anlage 3 Zusammengefaßter Monatsausweis gemäß § 25 Abs. 2 KWG
Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
(Vordruck siehe BGBl. I 1999 S. 367 - 368)
Zitierungen von Anlage 3 ZuMonAwV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 ZuMonAwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZuMonAwV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 ZuMonAwV Einreichungsverfahren
... und Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken (Nicht-MFIs) -: QB1/QB2 (Anlage 3 ). Die zusammengefaßten Monatsausweise sind in dreifacher Ausfertigung der ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5732/a78682.htm